Ab dem 19. Juni 2026 tritt eine wichtige Neuerung für Online-Händler*innen in Kraft: Die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Widerrufsvorgang für Verbraucher*innen so einfach wie den Vertragsabschluss zu gestalten und mehr Transparenz im Online-Handel zu schaffen.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine zentrale Funktion, die Verbraucher*innen das Recht einräumt, online abgeschlossene Fernabsatzverträge unkompliziert zu widerrufen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Funktion leicht zugänglich, ständig verfügbar und eindeutig beschriftet („Vertrag widerrufen“ oder ähnlich klar) sein muss. Wichtig: Der Button ergänzt bestehende Widerrufsmöglichkeiten, ersetzt sie jedoch nicht.

Gestaltung und Ablauf der elektronischen Widerrufsfunktion

  1. Verbraucher*innen klicken auf die Schaltfläche, um ihren Vertrag zu widerrufen.
  2. Im Anschluss werden sie auf ein Formular weitergeleitet, in dem Name, Vertragsdetails und die gewünschte Kommunikationsmethode für die Bestätigung eingetragen werden.
  3. Mit einem zweiten Klick („Widerruf bestätigen“) wird der Vorgang abgeschlossen.
  4. Händler*innen müssen den Eingang der Widerrufserklärung unverzüglich per E-Mail oder einem anderen dauerhaften Datenträger bestätigen.

Die Funktion muss auch für Gastbestellungen ohne Kundenkonto zugänglich sein.

Welche Verträge sind betroffen?

Die Regelung gilt für sämtliche online abgeschlossenen Fernabsatzverträge zwischen Unternehmer*innen und Verbraucher*innen, darunter Waren, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und digitale Inhalte. Sie betrifft Shops, Plattformen und Apps in der gesamten EU und ist unabhängig von der Größe oder dem Umsatz des Unternehmens.

Positionierung und Sichtbarkeit des Widerrufsbuttons

Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist dauerhaft auf der Online-Benutzeroberfläche sichtbar sein – etwa als hervorgehobener Link im Header oder Footer des Shops. Diese Dauerverfügbarkeit ist notwendig, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen und Verbraucher*innen einen einfachen Zugang während der individuellen Widerrufsfrist zu garantieren.

Zusammenspiel mit dem bisherigen Online-Widerrufsformular

Das seit Jahren bestehende freiwillige Online-Widerrufsformular bleibt weiter zulässig, allerdings ist der neue Widerrufsbutton verpflichtend. Beide Optionen verfolgen denselben Zweck, sind aber gesetzlich unterschiedlich geregelt.

Was müssen Online-Händler*innen jetzt tun?

  • Prüfen, ob der eigene Shop von der neuen Regelung betroffen ist (in der Regel immer bei B2C).
  • Die neue, mehrstufige Widerrufsfunktion technisch in den Shop integrieren – gegebenenfalls mit Unterstützung des Shopsystem-Anbieters.
  • Die Beschriftung des Buttons und des Prozesses an die gesetzlichen Vorgaben anpassen.
  • Die Widerrufsbelehrung in den Rechtstexten des Shops rechtzeitig aktualisieren.

Die Vorschriften treten am 19. Juni 2026 in Kraft – Änderungen sollten daher erst ab diesem Datum umgesetzt werden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Einführung des Widerrufsbuttons erfordert eine rechtzeitige technische und rechtliche Vorbereitung, da fehlerhafte Umsetzungen zu Abmahnungen oder verlängerten Widerrufsfristen führen können. Online-Händler*innen sollten den neuen Ablauf sorgfältig prüfen und die notwendigen Rechtstexte anpassen. Ein korrekt integrierter Widerrufsbutton erhöht die Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen der Kundschaft.